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Dieses Thema hat 1 Antworten
und wurde 377 mal aufgerufen
 Formel1
Impreza Offline

Amateur Sportler


Beiträge: 28

25.06.2003 10:54
Juan Pablo Montoya Antworten

Rot für Montoya

NIZZA – Autsch! Bleifuss Juan Pablo Montoya muss wegen zu schnellen Fahrens für vier Monate auf seinen Führerschein verzichten.

Der Arm des Gesetzes ereilte den Kolumbianer am 11. Mai, als der am Steuer eines Geländewagens auf einer Autobahn mit 204 Sachen Richtung Nizza blochte. Erlaubt gewesen wären 130 km/h.
Das Verdikt des Richters dürfte den BMW-Williams-Piloten wenig schmerzen: Neben 1200 Euro Geldstrafe verliert er für vier Monate seine Fahrberechtigung für Frankreich. Im Rest der Welt und auf Rennstrecken darf er weiter aufs Gas drücken.

Montoya selbst war vor Gericht nur durch ein Entschuldigungsschreiben präsent, das sein Anwalt in seinem Namen verlas.


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http://www.hcap.ch.tf

MatsSundin#13 Offline

Deutscher Meister


Beiträge: 205

25.06.2003 22:55
#2 RE:Juan Pablo Montoya Antworten

BMW-Pilot bei 204 km/h geblitzt

Montoya tappt in Radar-Falle - "Lappen" weg

Juan Pablo Montoya muss seine rasante Fahrweise abseits der Formel-1-Piste teuer bezahlen. Dem Kolumbianer ist wegen Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer französischen Autobahn ein viermonatiges Fahrverbot in Frankreich auferlegt worden.


Juan Pablo Montoya muss künftig Taxi fahren.

Zusätzlich muss der Kollege von Ralf Schumacher bei BMW-Williams eine Geldstrafe (1200 Euro) bezahlen. Montoya war im Mai mit seinem privaten BMW auf der Autobahn zwischen Les Arcs und Le Muy mit 204 statt der erlaubten 130 km/h geblitzt worden. Die Motorrad-Polizisten, die Montoya eingeholt und gestoppt hatten, zogen ihm damals bereits den Führerschein ein.

Fahrverbot gilt nicht für Formel 1-Rennen

An Formel-1-Rennen konnte der 27-Jährige jedoch weiterhin teilnehmen, da die Super-Lizenz, der Führerschein für die Königsklasse, seit 2000 nicht mehr an den "normalen" Führerschein gebunden ist.
Bei der Gerichtsverhandlung am Dienstag (24.06.2003) war Montoya nicht persönlich anwesend. Seine Anwälte lasen jedoch einen von ihm verfassten Brief vor, in dem er seine Schuld eingestand.

von: http://www.sport.ard.de

Mats



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